Rechtsbeistand für Mieterund Eigentümer

Der Mietvertrag ist Basis beider Parteien.

Wie bereits zum Thema Vertragsrecht beschrieben, ist auch hier ein Vertrag die Basis aller Vereinbarungen, auf die sich beide Seiten berufen können. Hinzu kommen viele Klauseln und die Nebenkosten, die es gemeinsam zu erörtern gilt.

Herr Wuhrmann ist zudem Vertragsanwalt beim MIETER-VEREIN SAARLOUIS UNTERE SAAR e.V., sowie Dozent im Fachbereich Maklerrecht an der Europäischen Immobilien Akademie Saarbrücken e.V.

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Rechtsanwalt
Günter Wuhrmann

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