Fragen zum Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis ist mit vielen rechtlichen Vorgaben verbunden, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln.

Dies beginnt bereits mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages:

 

  • Welche rechtliche Bedeutungen haben die einzelnen Bestimmungen des Vertrages?
  • Ist eine mehrfache Verlängerung der Probezeit oder eines zeitlich befristeten Arbeitsvertrages rechtswirksam?
  • Kann der Arbeitnehmer zu Mehrarbeit oder Überstunden verpflichtet werden?
  • Kann der vereinbarte Aufgabenbereich einseitig verändert werden?
  • Wird z. B. durch den Arbeitgeber eine Abmahnung ausgesprochen, stellen sich unter anderem folgende Fragen: Muss der Arbeitnehmer eine solche Abmahnung hinnehmen?
  • Wie kann oder soll er dagegen angehen?

Die Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten.

 

  • Was kann und soll der Arbeitnehmer nach einer Kündigung machen?
  • Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten und im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig.
  • Welche Form und Frist ist hierbei zu wahren?
  • Ist der Betriebsrat vorher zu hören?
  • Wann greift eine Kündigung bei Schwerbehinderten und Schwangeren?
  • Welche Fristen sind bei der eventuellen Klage zu beachten?
  • Welche Reparaturmöglichkeit besteht bei einer bereits abgelaufenen Frist?

All diese Fragen klärt Herr Wuhrmann für Sie. Nur der Anwalt dient ausschließlich - im Rahmen der Rechtsordnung - Ihren Interessen. Ihr Anwalt ist unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und steht ausschließlich auf Ihrer Seite. Ihr Anwalt klärt Sie auch über die damit verbundenen Kosten auf.

Haben Sie Anspruch auf Übernahme dieser Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder besteht ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe? Wann muss der Prozessgegner diese Kosten tragen? Ein Prozess vor dem Arbeitsgericht ist langwierig. 90 % der Prozesse enden mit einem Vergleich. Das Arbeitsverhältnis endet dann oft mit einer Abfindung. Ihr Anwalt steht Ihnen auch dabei mit Rat und Tat zur Seite.

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Günter Wuhrmann

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