Das Erbe

Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidung. Viele Fragen kommen auf die Erben zu.

  • Erben Sie allein oder mit anderen zusammen?
  • Woraus besteht die Erbschaft?
  • Haften Sie als Erbe für die Schulden des Erblassers?
  • Brauchen Sie einen Erbschein und wo bekommen Sie ihn?
  • Sind die Beerdigungskosten Schulden, die das Erbe mindern?
  • Wer ist der Begünstigte einer vorhandenen Lebensversicherung?

Der Anwalt wird Ihnen dabei helfen, den Erben und den Wert der Erbschaft zu ermitteln. Vom vorhandenen Vermögen sind die Schulden abzuziehen. Sind die Schulden höher als die vorhandenen Werte, ist die Erbschaft auszuschlagen. Sonst laufen Sie Gefahr, die Schulden des Erblassers selbst bezahlen zu müssen. Dies zu entscheiden, haben Sie in der Regel nur sechs Wochen Zeit.

Hat der Erblasser kein Testament gemacht, schreibt das Gesetz den Erben vor. Es erben in erster Linie der Ehepartner und die Kinder; danach die übrigen Verwandten.

Hat der Erblasser ein Testament gemacht und nur einen als Erben bestimmt, gehen dann die übrigen, z. B. Ehepartner oder Kinder, leer aus? Den Pflichtteil, so schreibt das Gesetz vor, kann der Erblasser seinem Ehepartner, seinen Kindern und gegebenenfalls seinen Enkelkindern regelmäßig nicht entziehen. Ist ein Familienangehöriger enterbt, kann er das Testament gegebenenfalls auch anfechten. Ob und wie und was überhaupt zu veranlassen ist, empfiehlt Ihnen Ihr Anwalt.

Kontaktübersicht

Rechtsanwalt
Günter Wuhrmann

Sonnenstrasse 17
66740 Saarlouis
Tel.: +49 (0) 68 31 41 0 59
Fax: +49 (0) 68 31 46 6 33
info@ra-wuhrmann.de