Eine Scheidung tut nicht nur weh, sie gefährdet auch die wirtschaftliche Existenz aller Beteiligten.
Manches ist von dem Gesetzgeber vorgeschrieben. Vieles kann von den Parteien aber einvernehmlich so geregelt werden, wie es wünschenswert und fair ist. Hier hilft bereits im frühen Stadium der Anwalt, der auch bemüht sein wird, die mit der Trennung und Scheidung anstehenden Fragen einer einvernehmlichen Klärung zwischen den Eheleuten zuzuführen.
Die Inanspruchnahme des Anwaltes kostet Geld. Die Kosten einer solchen Beratung sind zu Beginn des Gespräches zu klären. Der Anwalt klärt Sie auch darüber auf, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Rechtsanwalt
Günter Wuhrmann
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