Familienrecht

Nicht immer, wenn Türen knallen, geht gleich eine Ehe zu Bruch. Sind aber Differenzen nicht mehr überbrückbar, ergeben sich Fragen über Pflichten und Rechte der Partner untereinander oder gegenüber den Kindern.

Eine Scheidung tut nicht nur weh, sie gefährdet auch die wirtschaftliche Existenz aller Beteiligten.

 

  • Zu wem kommen die Kinder und welche Ansprüche haben die Kinder?
  • Wer zahlt wem Unterhalt?
  • Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat?
  • Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen?
  • Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden?
  • Was passiert mit den Rentenansprüchen der Partner?

Manches ist von dem Gesetzgeber vorgeschrieben. Vieles kann von den Parteien aber einvernehmlich so geregelt werden, wie es wünschenswert und fair ist. Hier hilft bereits im frühen Stadium der Anwalt, der auch bemüht sein wird, die mit der Trennung und Scheidung anstehenden Fragen einer einvernehmlichen Klärung zwischen den Eheleuten zuzuführen.

 

Die Inanspruchnahme des Anwaltes kostet Geld. Die Kosten einer solchen Beratung sind zu Beginn des Gespräches zu klären. Der Anwalt klärt Sie auch darüber auf, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

Kontaktübersicht

Rechtsanwalt
Günter Wuhrmann

Sonnenstrasse 17
66740 Saarlouis
Tel.: +49 (0) 68 31 41 0 59
Fax: +49 (0) 68 31 46 6 33
info@ra-wuhrmann.de