Vergütung für Kostenvoranschläge

Wenn das Fernsehgerät, die Radiokompaktanlage, die Wasch- oder Spülmaschine defekt geworden sind, stellt sich die Frage, ob die Reparatur oder eine Neuanschaffung wirtschaftlich vorteilhafter ist. Die meisten Firmen sind bereit, dies zu überprüfen. Manche beanspruchen für die Überprüfungsarbeit nachträglich eine Vergütung und verweisen auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unzulässig, sagt hierzu das OLG Karlsruhe und verweist insoweit auf die veränderte Bestimmung des § 632 Abs. 3 BGB.

Eine Vergütung für eine solche Überprüfung ist nach Auffassung des Gerichts nur dann begründet, wenn dies vor der Auftragserteilung ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine solche Vergütungspflicht vorsehen, sind nach Auffassung des Gerichts unwirksam.

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