Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Sicherheit geht vor!

Sichern Sie sofort die Unfallstelle. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Stellen Sie das Warndreieck in 50 bis 150 Schritten entfernt auf. Achten Sie immer auf die eigene Sicherheit - besonders auf Autobahnen.

Handy an und Nummer 110 wählen!

Verständigen Sie sofort die Polizei und, wenn nötig, auch den Rettungswagen.

Erste Hilfe!

Behalten Sie den Überblick und einen kühlen Kopf! Leisten Sie, wenn es Verletzte gibt, Erste Hilfe.

Reden ist Silber ...

Schweigen ist Gold: Geben Sie keine Unfallschuld zu.

Hände weg!

Bei hohem Sachschaden, Verletzten und fehlender Einigung verändern Sie nichts am Unfallort, bis die Polizei eintrifft. Bei Bagatellschäden empfiehlt es sich, Fotos zu machen oder eine Skizze anzufertigen. Alle Unfallteilnehmer sollen die Skizze unterschreiben. Dann können Sie den Unfallort räumen, falls Sie den Verkehr massiv beeinträchtigen.

Unfallbericht!

Bitte vollständig ausfüllen. Besonders wichtig sind: Namen des Fahrers und des Halters, Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer.

Die Polizei ist da!

Bei Unklarheit machen Sie keine weiteren Angaben zum Unfallhergang. Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll. Verweisen Sie auf Ihren Anwalt.

Versicherungen!

Bitte die eigene Versicherung umgehend informieren. Verweisen Sie bei Fragen der gegnerischen Versicherung am Telefon z. B. auf Ihren Anwalt. Sie haben das Recht auf ...

 

  • einen Anwalt Ihrer Wahl,
  • auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt,
  • freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen,
  • freie Wahl des Gutachters,
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall,
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag,
  • Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges nicht um mehr als 30 % übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.

Sie sollten niemals ...

 

  • vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen,
  • die Abwicklung des Unfalles sich von Dritten abnehmen lassen,
  • keine "kostenlose" Unfallhilfe annehmen, mit der die Abtretung Ihrer Schadenersatzansprüche verbunden ist,
  • keine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen treffen,
  • nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen. Sind Sie bei dem Unfall verletzt worden, haben Sie Anspruch auf:
  • Schmerzensgeld,
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalles,
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten, sofern die Krankenversicherung nicht eintritt,
  • Übernahme der Kosten der Kurbehandlung,
  • Umschulungsmaßnahmen,
  • orthopädische Hilfsmittel,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen.

Bei einem Unfall in einem Land der Europäischen Union ...

werden Ihre Schadenersatzansprüche von Ihrem Anwalt über einen Regulierungsbeauftragten des betreffenden Landes in Deutschland reguliert. Ihr Anwalt hilft Ihnen hierbei.

Kontaktübersicht

Rechtsanwalt
Günter Wuhrmann

Sonnenstrasse 17
66740 Saarlouis
Tel.: +49 (0) 68 31 41 0 59
Fax: +49 (0) 68 31 46 6 33
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